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Kanzleiprofil

Um unseren Mandanten zu dokumentieren, dass sich die Anwälte in unserer Kanzlei Spezialkenntnisse angeeignet haben, sind wir auch als Fachanwälte für Sozialrecht und Verwaltungsrecht tätig.

Alle Kollegen besuchen mehrfach in jedem Jahr Fachtagungen und Seminare, um ihre Erfahrungen in ihren Fachgebieten über die tägliche Praxis und Literaturstudium hinaus auch durch Vorlesungen und Gespräche mit Dozenten aus Forschung und Lehre und anderen Praktikern zu vertiefen und zu aktualisieren, letzteres auch und gerade in Hinblick auf bevorstehende Gesetzesänderungen und um ihre anwaltliche Fortbildungspflicht zu erfüllen.

Neben der notwendigen Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete entspricht es unserem Selbstverständnis, dass der einzelne Anwalt die allgemeine Rechtsberatung beherrscht. Jeder Berater greift konsiliarisch auf die Fachkenntnisse der gesamten Kanzlei zurück.

Wenn es für den Mandanten erforderlich ist, arbeiten wir eng mit dessen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zusammen.

 


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